Freispruch im Vergewaltigungsprozess
Das Amtsgericht Starnberg sprach den Angeklagten wegen erheblicher Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeugin frei.
Das Amtsgericht Starnberg sprach den Angeklagten wegen erheblicher Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeugin frei.
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