Mutter bestreitet Tötung – TZ-Online

Totes Baby von Tegernbach

Mutter (25) muss lange ins Gefängnis

Fürstenfeldbruck – Im Prozess um das tote Baby von Tegernbach sprach das Landgericht am Donnerstagabend die 25-jährige Mutter der fahrlässigen Tötung für schuldig. Sie muss drei Jahre und ein Monat in Haft.

Bei ihrem letzten Wort schluchzte die Angeklagte auf und sagte: „Ich könnte nie einem Kind etwas antun.“ Genau das war die große Frage des Prozesses: Wie starb der neugeborene Bub in der Nacht vom 8. September 2011. Durch Gewalt seiner Mutter, erstickt in der Plastiktüte oder verstorben an Unterkühlung? Oder weil er während der Geburt zu wenig Sauerstoff bekam, und danach zwar Luft holte, die Atmung dann aber von alleine aussetzte. Auch das ist möglich, erklärte gestern Vormittag Professor Andreas Schulze, der im Uniklinikum Großhadern die Abteilung für problematische Neugeborene leitet. Ganz andere Ansicht war Dr. Helmut Pankraz vom Rechtsmedizinischen Institut der Uni München: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Kind von alleine aufgehört hat zu atmen.“ Nach seiner Auffassung lebte es bis zu einer halben Stunde lang.

Die Staatsanwältin schloss sich dem an: „Die Mutter hätte merken müssen, dass das Kind atmet.“ Weil niemand anderes anwesend war, „muss es die Angeklagte gewesen sein, die selbst Hand an ihr Kind gelegt hat“. Die 25-Jährige habe von Vornherein vorgehabt, das Kind zu „entsorgen“. Warum sonst habe sie die Schwangerschaft verheimlicht, auch vor ihrem Freund, dem Vater des Kindes. Deshalb habe sie auch keine Hilfe geholt, als sie sah, dass es schlecht steht um ihr Kind. Es sei Totschlag gegeben, die Staatswanwältin forderte sie eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten und schloss nach dem Urteil Rechtsmittel nicht aus.

Die Angeklagte habe das Kind gewollt – sich aber nicht getraut, ihrem Freund davon zu erzählen, sagte dagegen Rechtsanwalt Gregor Rose: „Sie ist einfach nicht in der Lage, Probleme anzusprechen“. Gegen einen gewollten Totschlag spreche, „dass es dafür kein einziges einleuchtendes Motiv gibt“. Er plädierte auf Freispruch.

Das Gericht war der Auffassung, dass das Kind nach der Geburt geatmet hat und lebensfähig war, begründete der Vorsitzende Richter Ralph Alt das Urteil. Doch glaubte die Kammer der jungen Frau, dass sie dachte, das Kind sei tot. Dies auch weil die Sachverständigen betonten, dass es schwierig sei, bei einem Neugeborenen Atembewegungen oder einen Puls festzustellen. „Sie sieht nur einen blau angelaufenen Säugling und denkt nicht weiter. Der Tod ist ein bequemer Weg, um die Sache unter den Tisch zu kehren“. Absichtlich habe sie ihr Baby nicht getötet, „sondern sie dachte nur: Schnell weg damit“. Nach Überzeugung des Gerichts starb das Kind in der Plastiktüte im Schrank, wo es die Polizei Stunden später bei einer Hausdurchsuchung fand.

Zu der kam es, weil die Notärzte Stunden später feststellten, dass die 25-Jährige ein Kind geboren hat. Weil sie dann doch irgendwann um Hilfe rief. Sonst wäre sie wegen eines Dammrisses vielleicht selbst verblutete.

von Susanne Sasse

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