Allgemeines Strafrecht
Unter dem Begriff Allgemeines Strafrecht wird gemeinhin die „Alltagskriminalität“ verstanden. So werden etwa Verkehrsdelikte, Körperverletzungen und Diebstahl unter das allgemeine Strafrecht gefasst.
Neben den Fragen, welcher Straftatbestand einschlägig sein kann, betrifft das allgemeine Strafrecht Fragen zu Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Täterschaft oder Teilnahme und auch Beihilfe, Notwehr oder Notstand.
Folgende Vergehen und Verbrechen werden vornehmlich unter den Begriff des allgemeinen Strafrechts gefasst:
- Diebstahl, Ladendiebstahl, Einbruchsdiebstahl, Bandendiebstahl (§§ 242, 243, 244 ff. StGB)
- Betrug, gewerbsmäßiger Betrug ( § 263 StGB)
- Hehlerei (§ 259 StGB)
- Unterschlagung (§ 246 StGB)
- Untreue (§ 266 StGB)
- Erpressung, räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
- Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung (§§ 223, 224, 226 StGB)
- Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit, Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 332, 334 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB StGB)
- Raub, räuberischer Diebstahl (§§ 249, 252 StGB)
- Sachbeschädigung (§§ 303 ff. StGB)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Unfallflucht (§ 142 StGB)
- Brandstiftung, schwere Brandstiftung (§ 306, 306a StGB)
- Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185, 186, 187 StGB)
- Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen (§§ 267, 268 StGB)
- Meineid, uneidliche Falschaussage (§§ 154, 153 StGB)
- Kapitalstrafsachen wie Totschlag und Mord (§§ 211, 212 StGB)
Eine vertiefte Kenntnis dieser Bestimmungen und der hierzu ergangenen Rechtsprechung ist grundsätzliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung.
Sollte Ihnen ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden sollten Sie möglichst frühzeitig mit uns Kontakt aufnehmen. Schon im Vorfeld werden Sie über den wahrscheinlichen Verlauf des Verfahrens aufgeklärt und wir entwickeln eine für Sie individuelle Verteidigungsstrategie.