Scheidung

ZAHLEN SIE KEINEN EURO ZU VIEL!

Ein Scheidungsverfahren muss nicht mit hohen Kosten verbunden sein. Bei uns erfahren Sie vorab, in welchem Rahmen sich die Gerichts- und Anwaltskosten bewegen können, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Wir arbeiten effizient, vermeiden unnötige Kosten und zeigen Ihnen – wenn möglich – günstigere Alternativen, damit Sie stets den Überblick behalten.
Die gesamte Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt kann auf Wunsch vollständig über E-Mail und/oder Telefon abgewickelt werden. Unterlagen vom Gericht leiten wir selbstverständlich umgehend und kostenlos per Post an Sie weiter.

Eine persönliche Beratung ist in unserem Büro in München ist dabei auch jederzeit möglich. Gerne nutzen Sie auch unser Online-Formular für die Abwicklung der Scheidung.

Einer unserer Schwerpunkte ist die Durchführung von Scheidungsverfahren. Bei der Durchführung von Scheidungsverfahren achten wir darauf, dass wir Sie bestmöglich beraten und vertreten. Dazu gehört natürlich auch die Beratung, wie Sie Konflikte vermeiden und dadurch Geld sparen können. Scheidungen können sehr teuer sein. Um Ihnen hier größtmögliche Sicherheit bezüglich der Scheidungskosten zu geben, stellen wir nur die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren nach dem RVG in Rechnung. So wissen Sie, dass Sie Ihre Scheidung nirgendwo sonst zu einem niedrigeren Preis bekommen können. Durch unsere Beratung – gerichtet auf Kostenreduzierung durch Konfliktvermeidung, so Sie dies wünschen – können wir Sie auch dahingehend beraten, wie Sie ihre Scheidung schneller hinter sich bringen. Durch Konflikte zwischen den Beteiligten können Scheidungen jahrelang dauern. Oft ist es ein Ziel unserer Mandanten, dies zu verhindern und die Scheidung möglichst schnell durchzuführen. Als erfahrene Scheidungsanwälte sagen wir Ihnen, wie Sie dieses Ziel erreichen können.

Die Gebühren für eine Beratung in unserem Hause richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Gern prüfen wir für Sie auch günstige Alternativlösungen Ihres Falles, selbstverständlich informieren wir Sie aber vorab über die möglicherweise anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten.

Gerade in Scheidungs- und Trennungsangelegenheiten ist oftmals eine Beratung durch einen spezialisierten Scheidungsanwalt sehr hilfreich, um Problemfelder zu vermeiden, die langwierige und teure Verfahren nach sich ziehen können. So kann eine Beratung zum Ehegattenunterhalt viel Geld einbringen oder viel Geld einsparen – je nachdem, welcher Ehegatte beraten wird. Wir empfehlen deswegen, sich auf jeden Fall umfassend beraten zu lassen, zumindest wenn die Eheleute Kinder haben oder ein Einkommen vorhanden ist, das für Unterhaltsleistungen hoch genug ist. In diesem Fall sind oftmals bereits geringe Einkommen relevant.

Natürlich lässt sich auch durch die beste Beratung nicht jedes Verfahren vermeiden, der Verfahrensgang wird maßgeblich durch das Verhalten der Gegenseite bestimmt. Sollten Sie also in ein Verfahren hineingezogen werden – sei es ein Unterhalts-, Zugewinn-, Sorgerechts- oder sonstiges Verfahren, so können wir Sie hervorragend vertreten, da wir durch unsere Spezialisierung und Konzentration auf wenige Rechtsgebiete diese sowohl in Bezug auf rechtliche Grundlagen, als auch in Bezug auf strategische und taktische Überlegungen, durchdringen.

Zu der weit verbreiteten Meinung, dass bei einer einverständlichen Scheidung ein Anwalt beide Beteiligte vertreten kann ist wichtig darauf hinzuweisen, dass es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur möglich ist, stets nur einen Ehegatten vertreten zu können. Dieser Ehegatte stellt dann den Scheidungsantrag, und der andere kann der Scheidung zustimmen und braucht dafür keinen eigenen Rechtsanwalt. Dies ist möglich und reduziert natürlich die gesamten Anwaltskosten auf die Hälfte. Jedoch ist eine einvernehmliche Scheidung nicht immer der richtige bzw. beste Weg. Lassen Sie sich von uns beraten, ob eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt für Sie eine Möglichkeit ist.

Unsere Kontaktdaten

Dr. Rose Rechtsanwälte
Neuhauser Straße 3 a
80331 München
Telefon: 089 – 242 90 74 0
Telefax: 089 – 242 90 74 11
Mail: info[at]rose-rechtsanwaelte.de

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U-Bahn-Haltestelle Marienplatz oder Stachus (S-Bahn, U-Bahn)

Anfahrt mit dem PKW:
Parkmöglichkeiten vorhanden auf öffentlichen Parklätzen sowie im Pschorr-Parkhaus (Einfahrt rückseitig von Sport-Scheck) oder Hirmer-Parkhaus in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei.

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