Strafbefehl
Bei einem Strafbefehlsverfahren i.S.d. § 407 StPO handelt es sich um ein Gerichtsverfahren, bei dem die Rechtsfolgen einer Tat auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden.
Hiergegen steht dem Betroffenen das Rechtsmittel des Einspruchs, der innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls eingereicht werden muss, zur Verfügung.
Wir beraten Sie gerne, in welchen Fällen es sinnvoll ist, Einspruch einzulegen oder diesen im Schuldspruch ggf. zu akzeptieren und das Rechtsmittel allein auf die Rechtsfolgen zu beschränken. Hat das Gericht das Einkommen zu hoch geschätzt, kann dies ein probates Mittel sein, um eine Hauptverhandlung zu umgehen. Denn allein die Entscheidung über die Tagessatzhöhe (siehe Geldstrafe) kann im Beschlusswege und damit ohne Hauptverhandlung erfolgen.
Das spart dann nicht nur weitere Kosten, sondern auch den Gang zu Gericht und eine öffentliche Hauptverhandlung.