Hausdurchsuchung
Bei einer Hausdurchsuchung ist ebenfalls oberste Priorität, dass Sie keine Angaben zur Sache ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger machen sollten. Informieren Sie so schnell wie möglich Ihren Verteidiger. Dieser wird – auch nachts – sich sofort auf den Weg zu Ihnen begeben oder bereits telefonische Ratschläge erteilen.
Sie sind zudem lediglich verpflichtet, Durchsuchungsmaßnahmen zu dulden; eine aktive Mitwirkung ist nicht erforderlich, kann aber unter bestimmten Umständen von Vorteil sein, etwa, um sog. „Zufallsfunde“ zu vermeiden.
Informieren Sie zudem ggf. Ihre Mitarbeiter. Sollten diese von den Beamten informatorisch befragt werden, weisen Sie diese an, keine Auskünfte zu erteilen, bis sie offiziell zu einer Zeugenvernehmung geladen wurden. Ihr Strafverteidiger wird Sie dazu umfassend beraten.
Bei Fragen zum Thema Hausdurchsuchung können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.