Untersuchungshaft in der JVA Stadelheim

Soweit ein Angehöriger oder Freund sich in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim befindet, können Ihnen folgende Informationen weiterhelfen:

Die Kontaktdaten der JVA München-Stadelheim:

Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim
Stadelheimer Str. 12
81549 München
Telefon: 089/ 699 22 – 0

Frauenanstalt:

Schwarzenbergstraße 14
81549 München
Telefon: (089) 6202 198-0

Jugendarrestanstalt:

Schwarzenbergstraße 14
81549 München
Telefon: (089) 6202 198-0

Besuchstermine:

Nur ein Besuchstermin alle zwei Wochen (30 Minuten) wird von der JVA Stadelheim zugelassen (Sondersprechscheine werden nur ganz ausnahmsweise aus nachgewiesenem wichtigem Grund erteilt). Deshalb ist es wichtig, dass Verwandte und Freunde sich wegen der Haftbesuche abstimmen und den Inhaftierten gegebenenfalls gemeinsam besuchen. Maximal dürfen 3 Personen einen Gefangenen besuchen.

Öffnungszeiten / Einlass der JVA Stadelheim:
Montag – Freitag (außer an Feiertagen) von 07.30 – 10.00 Uhr sowie Montag – Donnerstag vom 12.00 – 15.00 Uhr.

Vordringlich für Berufstätige jeden 3. Samstag im Monat (auch an Feiertagen) von 07.00 – 10.00 Uhr und 12.00 – 14.30 Uhr.

Für den Besuch muss ein Sprechschein beantragt werden. Sprechscheine erteilt die Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft. Um die richtige Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft ausfindig zu machen, benötigen Sie das Aktenzeichen des Verfahrens gegen den Beschuldigten. Ohne Aktenzeichen wird die Sache erfahrungsgemäß schwierig, zumal die JVA aus Gründen des Datenschutzes keine hinreichenden Auskünfte erteilt.
Da wir wissen, mit welchem Aufwand die Beantragung eines Sprechscheins verbunden ist, übernehmen wir dies gerne für unsere Mandanten. Setzen Sie sich einfach telefonisch oder persönlich mit uns in Verbindung.

Wenn Sie mit Sprechschein (und Personalausweis oder Reisepass!) in der JVA erscheinen, ist noch einiges zu beachten:

  • Die Übergabe von Gegenständen aller Art (einschließlich Zigaretten und Medikamente) ist untersagt.
  • Wäsche kann für den Gefangenen an der Pforte abgegeben werden (nicht wenn der Häftling wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes beschuldigt wird)
  • Medikamente, Konsumgüter, Zigaretten und Literatur werden dem Gefangenen aus Gründen der Sicherheit nicht ausgehändigt.
  • Zeitungen (evtl. ein Abonnement) und sonstiger Lesestoff muss über Verlage oder Buchhandlungen bezogen und direkt dem Gefangenen in die JVA gesandt werden.
  • Gleiches gilt für ein TV-Gerät oder ein Radio, diese können nur über die Zahlstelle (Kasse) der JVA beantragt werden.
  • Über Pakete zu den Festtagen (z.B. Weihnachtspaket) erhalten Sie in der JVA Stadelheim ein gesondertes Merkblatt mit vielen Regelungen

Die Verhältnisse in der JVA sind karg. Gefangene benötigen etwas Geld, um sich Kaffee, Obst und z.B. Zigaretten extra kaufen zu können. Bitte überweisen Sie dem Gefangenen dazu einen angemessenen Betrag (ca. EURO 100,-).

Die Kontoverbindung der JVA Stadelheim lautet wie folgt:
Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX

Als Verwendungszweck geben Sie bitte folgendes an:
Eigengeld für: Name, Vorname und Geburtsdatum des Gefangenen, JVA Stadelheim

Wenn Vor-, Nachname und Geburtsdatum nicht oder nicht vollständig angegeben werden, kann es länger dauern, bis der Gefangene über den Zahlungseingang unterrichtet wird und über das Geld im sog. „Hauseinkauf“ verfügen kann.

Unsere Kontaktdaten

Dr. Rose Rechtsanwälte
Neuhauser Straße 3 a
80331 München
Telefon: 089 – 242 90 74 0
Telefax: 089 – 242 90 74 11
Mail: info[at]rose-rechtsanwaelte.de

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U-Bahn-Haltestelle Marienplatz oder Stachus (S-Bahn, U-Bahn)

Anfahrt mit dem PKW:
Parkmöglichkeiten vorhanden auf öffentlichen Parklätzen sowie im Pschorr-Parkhaus (Einfahrt rückseitig von Sport-Scheck) oder Hirmer-Parkhaus in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei.

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