Vorladung

Was ist zu tun, wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens erhalten haben.
Die Vorladung zeigt zunächst, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Die Polizei, die Staatsanwaltschaft (oder auch Zoll, Buß- und Strafsachenstelle etc.) will Sie deswegen zu einem bestimmten Vorwurf einer Straftat vernehmen. Sie haben als Beschuldigter das Recht zu schweigen und müssen nicht zur Sache aussagen.
Es ist ratsam sofort nach Erhalt der Vorladung Kontakt zu einem Fachanwalt für Strafrecht aufzunehmen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn Sie sich für unschuldig halten.

Ihr Verteidiger wird der Polizei oder Staatsanwaltschaft mitteilen, dass Sie zum Termin der Vernehmung auf Anraten des Verteidigers nicht erscheinen werden und Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann eingeschätzt werden, ob eine Äußerung als Beschuldigter vor den Ermittlungsbehörden sinnvoll ist.

Uneingeschränkt empfehlen wir daher:
1. Schweigen Sie gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft!

2. Telefonieren Sie mit einem im Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Bei Fragen zum Thema Vorladung können Sie jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.

Unsere Kontaktdaten

Dr. Rose Rechtsanwälte
Neuhauser Straße 3 a
80331 München
Telefon: 089 – 242 90 74 0
Telefax: 089 – 242 90 74 11
Mail: info[at]rose-rechtsanwaelte.de

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U-Bahn-Haltestelle Marienplatz oder Stachus (S-Bahn, U-Bahn)

Anfahrt mit dem PKW:
Parkmöglichkeiten vorhanden auf öffentlichen Parklätzen sowie im Pschorr-Parkhaus (Einfahrt rückseitig von Sport-Scheck) oder Hirmer-Parkhaus in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei.

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