Sorgerecht / Umgangsrecht

Im Sorgerecht ist Schnelligkeit von sehr grosser Bedeutung: Bei uns bekommen Sie umgehend einen Termin. Alle Schriftsätze werden sofort an Sie weitergeleitet, so dass Sie stets auf dem neuesten Stand sind. Die Kommunikation läuft unkompliziert über E-Mail und/oder Telefon.

Ob elterliche Sorge oder Umgangsrechte: Es handelt sich fast immer um hochemotionale Fälle, bei denen jeder neue Fall einzigartig ist. Das gilt besonders, wenn der Sorgerechtsstreit mit einer Trennung vom anderen Elternteil einhergeht. Auch wenn man – gerade nach einer unangenehmen Scheidung – meist den Kontakt zum Expartner direkt abbrechen will. Es ist aber grundsätzlich so, dass den Eltern gemeinsam das Recht auf Sorge und jedem Elternteil ein Umgangsrecht zusteht. Das bedeutet also, dass auch der Expartner ein Anrecht darauf hat, Zeit mit den Kindern zu verbringen. Adoptiveltern stehen diese Rechte ebenso wie leiblichen Eltern zu und es ist unerheblich, ob es sich um eheliche oder nichteheliche (uneheliche) Kinder handelt.

Gerade diese Konstellationen gestalten sich in der Praxis zumeist problematisch. Bei wem das Kind wohnt, wann und wie lange Besuchszeiten sind, und wer sich kümmert, wenn beide Elternteile verhindert sind, ist oftmals Grund für heftige Auseinandersetzungen. Im Folgenden haben wir für Sie eine kurze Übersicht über das Thema Sorge- und Umgangsrecht erstellt, anhand derer Sie erkennen können, welches Konfliktpotential es gibt.

WORUM GEHT ES BEIM SORGERECHT?

Das Sorgerecht (auch Recht auf elterliche Sorge) ist bereits im Grundgesetz angelegt und definiert einerseits das Recht auf (Für-)Sorge in Bezug auf das Kind, andererseits auch die Pflicht zu Sorge und Erziehung. Dort heißt es:

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Kaum ein Gut wird durch die Rechtsordnung so stark geschützt wie die Familie. Ein Hauptaugenmerk des Gesetzgebers liegt deswegen aus gutem Grund auf der Kindeserziehung. Dabei unterscheidet er allerdings grundsätzlich zwischen Kindern, die innerhalb einer Ehe geboren werden und Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren werden. Nach dem Familienstand richten sich ebenfalls die Rechte der Eltern. In Deutschland wird mittlerweile jedes dritte Kind außerehelich geboren. Das Sorgerecht der Mutter ist dabei selten problematisch. Die Rechte von Vätern durchzusetzen war hingegen lange Zeit schwierig. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Juli 2010 ist das Sorgerecht des Vaters nicht mehr von der Zustimmung der Mutter abhängig. Seitdem erhalten die Väter auf Antrag in der Regel auch das Sorgerecht.
Um diese Rechte zu schützen bedarf es Spezialisten, die sich mit den relevanten Urteilen und der Gesetzeslage genauestens auskennen. Egal ob es um das alleinige Sorgerecht, eine Sorgerechtsvereinbarung oder eine einfache Beratung geht: Unsere Experten finden Antworten auf Ihre Fragen und stehen mit Einfühlungsvermögen und Fachkompetenz als starker Partner an Ihrer Seite. So vertreten wir beispielsweise häufig Väter, die gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht ausüben möchten. Sollte es hart auf hart kommen, setzen wir Ihre Interessen effizient durch, egal, ob Sie das alleinige Sorgerecht möchten oder Ihr Expartner das alleinige Sorgerecht fordert.
Ob gerichtlich oder außergerichtlich: Wir stehen an Ihrer Seite.

WORUM GEHT ES BEIM UMGANGSRECHT?

Im Gegensatz zum Sorgerecht regelt das Umgangsrecht nicht wie die Lebensführung des Kindes aussehen soll, sondern wer ein Recht auf Kontakt zum Kind hat. Meistens geht es dabei um das Recht der Eltern, aber auch Großeltern und sogar entferntere Verwandten wie Onkel und Tanten können ein Umgangsrecht haben. Besonders Zeitpunkt und Dauer von Besuchsrechten sind oft Streitgegenstand. Ob nun nur am Wochenende, in den Ferien oder jeden Tag: Jede Regelung muss individuell an die Bedürfnisse der Beteiligten angepasst werden. Wir arbeiten das mit Ihnen aus!
Was häufig nicht beachtet wird: Auch das Kind hat ein Recht auf Umgang mit den Eltern und Dritten, insbesondere Familienangehörigen. Das gilt besonders für nahe Verwandte wie etwa Geschwister oder Großeltern. Deswegen ist auch im Sinne des Kindeswohls eine schnelle und möglichst einvernehmliche Regelung wichtig. Langes Gezerre um das Umgangs- oder Sorgerecht oder die Instrumentalisierung des Kindes im Unterhaltsstreit müssen verhindert werden!
Wir arbeiten effektiv daran, das zu gewährleisten.

UMZUG INS AUSLAND

Lebenssituationen können sich ändern. Vor allem in binationalen Haushalten kommt es vor, dass einer der Sorgeberechtigten ins Ausland ziehen und das Kind mitnehmen möchte. Geschieht das einvernehmlich mit dem anderen Sorgeberechtigten, so ist es ratsam, zum Wohle des Kindes vorher einige Details festzulegen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Geschieht der Umzug ohne Zustimmung des anderen Teils, ist Eile geboten, denn ist das Kind erst einmal außer Landes, ist die Durchsetzung von Sorge- oder Umgangsrecht deutlich komplizierter. Sollte es soweit kommen, vereinbaren wir daher sofort einen Termin mit Ihnen, besprechen alles Wichtige und werden unverzüglich tätig. Mit Routine und Erfahrung schützen wir Ihre Interessen und die des Kindes!

Unsere Kontaktdaten

Dr. Rose Rechtsanwälte
Neuhauser Straße 3 a
80331 München
Telefon: 089 – 242 90 74 0
Telefax: 089 – 242 90 74 11
Mail: info[at]rose-rechtsanwaelte.de

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U-Bahn-Haltestelle Marienplatz oder Stachus (S-Bahn, U-Bahn)

Anfahrt mit dem PKW:
Parkmöglichkeiten vorhanden auf öffentlichen Parklätzen sowie im Pschorr-Parkhaus (Einfahrt rückseitig von Sport-Scheck) oder Hirmer-Parkhaus in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei.

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