Wissenswertes

Scheidung
Die tatsächliche Trennung der Ehe- bzw. Lebenspartner ist maßgebend für das sogenannte Trennungsjahr, denn erst nach dessen Ablauf ist die Scheidung möglich. Allerdings ist die Trennung auch maßgeblich für die steuerlichen Änderungen, Sorgerechts- und Unterhaltsfragen.

Online-Scheidung
Vielfach erweckt das Internet den Eindruck, man könne sich online, also ohne Gericht, scheiden lassen. Das geht in Deutschland – jedenfalls derzeit – noch nicht.
Wenn wir von Online-Scheidung sprechen, meinen wir eine Abwicklung des gesamten Scheidungsverfahrens ohne klassisches 4-Augen-Gespräch beim Rechtsanwalt. In vielen Fällen lässt sich eine einvernehmliche Scheidung problemlos ohne persönliches Gespräch beim Rechtsanwalt abwickeln. Viele unserer Mandanten schätzen hierbei den großen Vorteil der Zeitersparnis, gerade, wenn sich die Ehepartner ohnehin über die Scheidung einig sind.

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Die Klärung von Unterhaltsansprüchen ist oft einer sehr strittiger Punkt bei einer Trennung bzw. Scheidung. Es ist zwischen Trennungsunterhalt und nach ehelichem Unterhalt sowie Kindesunterhalt zu unterscheiden.

Versorgungsausgleich
Während der Ehe werden unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften der Ehepartner erworben. Das Familiengericht hat von Amts wegen die jeweiligen Anwartschaften zu ermitteln und zu bewerten und somit ist ein Versorgungsausgleich durchzuführen. Das Verfahren muss aber nicht durchgeführt werden, wenn der Versorgungsausgleich wirksam ausgeschlossen wird oder der Ausgleich geringfügig wäre.

Sorgerecht und Umgangsregelung
Dies ist der wohl sensibelste Bereich, der bei einer Trennung und Scheidung auftreten kann. Hier steht das Kindeswohl stets im Vordergrund der ggf. zu treffenden Regelungen.

Zugewinn
Das Vermögen, dass die Eheleute in der Ehe erworben haben ist bei Scheidung sinnvoller Weise aufzuteilen.
Hier wird – verkürzt gesagt – das Vermögen jedes einzelnen Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung mit dem Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes verglichen und der jeweilige „Gewinn“ ermittelt. Der Zugewinn sollte dann so aufgeteilt werden, dass bei jedem Ehegatten der Zugewinn gleich hoch ist.

Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle
Düsseldorfer Tabelle 2018
Das sehr umfassende Gebiet des Familienrechts bedarf – auch im Hinblick auf die neuen Regelungen im Unterhalts- und Familienrecht – stets der persönlichen Beratung.

Kosten:
Das Erstberatung berechnen wir grds. nach demRechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 150 – 190 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gerne informieren wir Sie bereits telefonisch über die Höhe der in etwa anfallenden Gebühren.

Der Aufwand für die eigentliche Vertretung wird dann in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Über die zu erwartenden Kosten beraten wir Sie in auch im Rahmen der Erstberatung.

Wir übernehmen zudem Scheidungsmandate, die wir mit Verfahrenskostenhilfe bearbeiten.

Wenn Sie Fragen zu den Kosten des Verfahrens haben, können Sie gerne jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.

Unsere Kontaktdaten

Dr. Rose Rechtsanwälte
Neuhauser Straße 3 a
80331 München
Telefon: 089 – 242 90 74 0
Telefax: 089 – 242 90 74 11
Mail: info[at]rose-rechtsanwaelte.de

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
U-Bahn-Haltestelle Marienplatz oder Stachus (S-Bahn, U-Bahn)

Anfahrt mit dem PKW:
Parkmöglichkeiten vorhanden auf öffentlichen Parklätzen sowie im Pschorr-Parkhaus (Einfahrt rückseitig von Sport-Scheck) oder Hirmer-Parkhaus in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei.

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